Versicherungsunternehmen bieten günstige Jahresprämien für Teilkasko– oder Vollkaskoversicherungen an, wenn sich der Versicherte verpflichtet, Schäden nur in festgelegten Partnerwerkstätten reparieren zu lassen.
Die Ersparnis beim Versicherungsbeitrag kann zwischen 15 und 20 Prozent betragen. Die Werkstätten machen den Versicherungsgesellschaften gegenüber oft sehr günstige Preise, da diese dadurch mehr Aufträge erhalten. Aufgrund der niedrigeren Kosten, die im Schadenfall für das Versicherungsunternehmen anfallen, ist die Jahresprämie entsprechend günstig für den Versicherungsnehmer.
Welche Vorteile ergeben sich durch die Werkstattbindung?
Im Grunde handelt es sich bei den Partnerwerkstätten um gute und geprüfte Betriebe. Die wiederholte Zusammenarbeit mit den Versicherungsunternehmen sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Dazu kommen diverse Leistungen, von denen der Versicherungsnehmer profitieren kann. Je nach Tarif und Versicherungsunternehmen beinhalten diese:
- Abschleppdienst
- Reinigung des Fahrzeugs
- Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges
Durch die Werkstattbindung verliert der Fahrzeughalter aber ein Stück Flexibilität, da er sich die Werkstatt nicht selbst aussuchen kann. Unter Umständen sind mit einer vorgegebenen Werkstatt längere Wege verbunden oder die Öffnungszeiten lassen sich nur schwer mit den eigenen Arbeitszeiten vereinbaren.
Tipp: Am besten ist es, wenn man sich vor dem Abschluss einer Versicherung mit Werkstattbindung über die Partnerwerkstätten informiert.
Wie ist die Vorgehensweise im Falle eines Schadens?
Anstatt direkt eine Werkstatt aufzusuchen, hat der Fahrzeughalter zunächst den Schaden zu melden. Der Versicherer wird dann eine Werkstatt benennen, zu der der Versicherungsnehmer gehen soll.
Wenn sich der Versicherte nicht an diese Weisung hält und eine selbst ausgewählte Werkstatt beauftragt, muss er damit rechnen, einen Teil der Reparaturkosten selbst zu tragen. Die Versicherungsgesellschaft wird grundsätzlich nur die Kosten übernehmen, die bei der Partnerwerkstatt angefallen wären. Die Differenz muss der Versicherungsnehmer ausgleichen.
Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden im Ausland erleidet, der direkt vor Ort repariert werden muss oder wenn der Schaden so speziell ist, dass keine der Partnerwerkstätten qualifiziert wäre, um die Reparatur vorzunehmen.
Zudem gibt es aber auch die Möglichkeit, den Schaden nicht reparieren zu lassen. Der Versicherungsnehmer erhält dann den Betrag ausgezahlt, den die Reparatur gekostet hätte. Da die Reparatur in der Partnerwerkstatt aber verhältnismäßig günstig wäre, erhält der Versicherte auch nur einen entsprechend niedrigen Betrag als Entschädigung. Man spricht dann von einer fiktiven Reparatur.
Wann die Werkstattbindung keinen Sinn macht
Nicht empfehlenswert ist der Abschluss einer Kaskoversicherung mit Werkstattbindung bei Neuwagen, Leasingfahrzeugen oder finanzierten Fahrzeugen.
Das Problem ist, dass die Hersteller in der Regel erwarten, dass Vertragswerkstätten beauftragt werden. Wird dies getan, sind Hersteller auch nach Ablauf der Garantie noch sehr kulant. Gerade Leasinggeber machen ganz klare Angaben, was die Auswahl von Werkstätten angeht. Handelt der Leasing- und Versicherungsnehmer entgegen dieser Angaben, begeht er üblicherweise Vertragsbruch.
Diese Gefahr besteht grundsätzlich auch bei finanzierten Fahrzeugen, da auch in diesen Fällen der Versicherungsnehmer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wer ein Fahrzeug least oder finanziert, sollte unbedingt die vertraglichen Bedingungen kennen, bevor er selbst eine Werkstatt auswählt oder sich für eine Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung entschließt. Sowohl Leasinggeber als auch finanzierende Bank können den bestehenden Vertrag ansonsten fristlos kündigen.
Dirk ist Finanzredakteur für kraftfahrzeugversicherung.eu. Dirk hat viel Erfahrung als Finanzberater sammeln können und schreibt nebenher gern für einschlägige Finanzblogs und -Magazine.