Die Versicherungspflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge. Unter diesen Begriff fallen nicht nur Pkws, sondern auch Nutzkraftwagen oder Motorräder, Motorroller, etc. Da diese Fahrzeuge nicht mit einer üblichen Kfz-Versicherung abgesichert werden können, gibt es verschiedene Sonderversicherungen, denen man sich in diesen bestimmten Fällen bedienen kann.
Motorrad Versicherung
Motorradfahrer sind – wie auch Autofahrer – zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Abgedeckt werden hierüber Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die der Versicherungsnehmer Dritten zugefügt hat.
Auf freiwilliger Basis kann der Motorradfahrer zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen. Je nach Alter und Wert des Motorrads stehen auch hier sowohl Teil- als auch Vollkaskoversicherung zur Verfügung.
Kaskoversicherung für das Motorrad
Die Teilkaskoversicherung deckt vor allem Schäden ab, die durch Diebstahl, Naturereignisse, Feuer oder Zusammenstöße mit Tieren entstehen. Die Vollkaskoversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Schaden selbst verursacht wurde. Außerdem sind Schäden durch Fahrerflucht und Vandalismus enthalten.
Kosten der Motorradversicherung
Der Versicherungsbeitrag der Motorradversicherung hängt von
- Versicherungsunternehmen,
- Alter des Motorrads und
- Hubraum des Motorrads
ab. Auch
- Alter und Risikoprofil des Versicherungsnehmers
spielen hier eine Rolle. Ansonsten bestimmen die bekannten Faktoren wie Regionalklasse, Werkstattbindung, Schadenfreiheitsklasse und Selbstbeteiligung über die Höhe des Versicherungsbeitrags.
Kündigung der Motorradversicherung
Wie auch bei der Kfz-Versicherung für Autos gibt es eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung sollte in der Regel schriftlich erfolgen – im besten Fall per Einschreiben. Eine außerordentliche Kündigung ist beispielsweise bei Beitragserhöhungen möglich. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat.
Besonderheiten der Motorradversicherung
- Saisonzulassung: Die meisten Motorradfahrer lassen ihre Maschine im Winter und teilweise auch schon im Herbst in der Garage. Für diese Monate muss das Motorrad dann nicht versichert werden. Die Versicherungspolice sollte also unbedingt die saisonale Nutzung berücksichtigen.
- Mindestdeckungssummen: Gesetzlich gelten die Mindestdeckungssummen in Höhe von 500.000 Euro bei Sachschäden, 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Wie auch bei den Autoversicherungen liegen die tatsächlichen Deckungssummen weit über den vorgegebenen Mindestdeckungssummen. Die meisten Versicherer bieten Deckungssummen von 50 bis 100 Millionen Euro an.
- Diebstahl: Hier ist besondere Vorsicht geboten. Denn wenn durch leichtfertiges Verhalten der Diebstahl des Motorrads erleichtert wird, übernimmt die Versicherung diesen Schaden nicht oder nicht in voller Höhe.
Mofas und Mopeds versichern
Kleinkrafträder, die nicht schneller als 45 km/h fahren und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben, müssen nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Diese Krafträder erhalten direkt vom Versicherer ein Kennzeichen, welches für ein Jahr gültig ist. Auch hier gibt es große Unterschiede, was das Preis-Leistungs-Verhältnis der Mofa- und Moped-Versicherungen betrifft. Ein Vergleich lohnt sich immer.
Oldtimer Versicherung
Oldtimer sind alte Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren das erste Mal in Betrieb genommen worden sind. In der Regel ist das Datum der Erstzulassung ausschlaggebend.
Kriterien zur Erlangung einer Oldtimer Versicherung
- Neben der Erfüllung des Mindestalters muss das Fahrzeug außerdem in gutem Zustand und gepflegt sein. Übliche Gebrauchsspuren darf es aufweisen, allerdings dürfen keine schwerwiegenden technischen Mängel vorliegen.
- Auch der Fahrer muss ein gewisses Mindestalter haben. Dieser muss mindestens 25 Jahre alt sein.
- Dazu kommt, dass der Halter des Oldtimers auch noch einen zweiten Wagen besitzen muss, der dann als Alltagswagen dient.
Kostenvorteil der Oldtimer Tarife
Sobald ein Fahrzeug als Oldtimer zugelassen ist, sinken die Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung.
Versicherungen für Oldtimer
Wird das Fahrzeug tatsächlich im Straßenverkehr bewegt, muss es haftpflichtversichert sein. Je nachdem, wie hoch der Wert des Wagens ist, lohnt sich außerdem eine Teilkasko- oderVollkaskoversicherung. Um den Wert eines Oldtimers zu bestimmen, wird ein Gutachter beauftragt. Dieses Gutachten ist dann maßgeblich für den Abschluss der Versicherung. Danach richtet sich dann die Oldtimer-Klasse.
Ist das Fahrzeug sehr gut erhalten, kann der Halter eine All Risk-Versicherung abschließen. Diese stellt eine Erweiterung der Vollkaskoversicherung dar und deckt unter anderem auch Betriebsschäden ab.
Besonderheit: Schadenfreiheitsrabatt
Den Schadensfreiheitrabatt bei Oldtimern gibt es bei den meisten Versicherern nicht! Im Grunde wird die Oldtimer-Versicherung mit 100 Prozent angesetzt. Es gibt ein paar Versicherungsunternehmen, die anbieten, die Schadenfreiheitsklasse des Alltagsautos auch bei den Oldtimern anzusetzen. Auch hier ist ein gründlicher Kfz-Versicherungsvergleich empfehlenswert.
Dirk ist Finanzredakteur für kraftfahrzeugversicherung.eu. Dirk hat viel Erfahrung als Finanzberater sammeln können und schreibt nebenher gern für einschlägige Finanzblogs und -Magazine.